Wie sagte schon Warren Buffet so treffend :

Warren-Buffet

 

”There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.” (Interview mit Ben Stein, New York Times, 26. November 2006).

Insoweit können sich die "Reichen" darüber freuen, daß die 'Armen' (also wir 99%) sich lieber gegenseitig bekriegen als den Kampf mit den Reichen aufzunehmen. Aber es ist ja auch viel einfacher gegen Asylbwerber, Windräder, Lügenpresse, Pegida, Islamisten, Christen, Atheisten, Abtreibungsgegner, Abtreibungsbefürworter, EURO-Gegner, EURO-Befürworter, etc., etc. etc. zu protestieren & zu demonstrieren als sich mit dem Krieg der Reichen gegen die Armen zu beschäftigen.

Die "Reichen" können sich also die Hände reiben und während wir uns mit Islamisten & Terroristen beschäftigen, sind ihre Lobbyisten weiter fleissig dabei die Politik zu manipulieren.

TISA & TTIP & die Gesetze zur Regulierung der Banken & zur Kontrolle der Steuerflucht sind im öffentlichen Diskurs doch schon weitgehend an den Rand gedrängt.

Der Aufstand der Mittelschichten

 Boris_Groys

Boris Groys prophezeiht in einen Essay ein Bündnis / eine Symbiose zwischen den wenigen Superreichen und den antriebs- und illusionslosen Massen einer globalen Unterschicht, die am Tropf eines Nannystaats hängen und per Tittytainment bei Laune gehalten werden, damit sie nicht aufbegehren.

 

TOLL !

gerichtshof-europa

 

Aus der ZEIT:

 

Die Datenschutzregeln der Europäischen Union gelten auch für Privatleute, die mit Kameras das eigene Haus und die Umgebung überwachen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Rechtssache  C-212/13). Eine im Datenschutz vorgesehene Ausnahme für persönlicheoder familiäre Tätigkeiten greift aus Sicht der Richter nicht.

Die Richter hatten über einen Fall in Tschechien zu befinden. Dort hatte ein Mann, an dessen Haus mehrfach Fensterscheiben eingeschlagen worden waren, eine Kamera angebracht, die den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des Hauses gegenüber überwachte.

Als erneut eine Fensterscheibe seines Hauses zerstört wurde, übergab der Mann die Aufzeichnungen der Polizei. So konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden. Einer der beiden Männer machte Zweifel an der Rechtmäßigkeit geltend und hatte bei einem Amt vor Ort Erfolg. Die Behörde argumentierte, der Hausbesitzer habe gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen, und verhängte eine Geldbuße gegen ihn. Die Daten des Tatverdächtigen seien ohne seine Einwilligung aufgezeichnet worden, obwohl er sich im öffentlichen Straßenraum aufgehalten habe.

Der Hausbesitzer zog vor eine höhere Instanz, die wiederum den Europäischen Gerichtshof um Rat bat. Dieser befand, dass das von der Kamera aufgezeichnete Bild unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt, da es die Identifikation des Täters ermöglicht hatte. Damit greife der Datenschutz. Da sich die Überwachung auch auf den öffentlichen Raum erstreckte und dadurch außerhalb der privaten Sphäre des Hausbesitzers lag, könne sie auch nicht als eine "ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit" angesehen werden, die eine Ausnahme rechtfertigt.

 

"obwohl er sich im öffentlichen Straßenraum aufgehalten habe" -  da frage ich mich doch ob man die, mit der Kamera im öffentlichen Raum gemachten Bilder, nicht  verwerten darf. Besonders interessant beim Todschlag!

noergeler

Früher, als ALLES besser war, hieß dies Schilda.

Wenn der Schutzmann jammert

Schutzmann

In NRW kam es 2010 in nur 0,1 Prozent der Einsätze zu physischer Gewalt gegen Polizisten. Es ist also nicht die Gewalt, die den Polizisten Schwierigkeiten bereitet, sondern die aggressive Kommunikation der Bevölkerung, mit der es Polizei zu tun hat. 

 

Insubordination!



Die Gewaltwahrnehmung und -sensibilität ist, erstens, also gestiegen, nicht die Gewalt selbst.

Als Gewalt wird, zweitens, heute schon empfunden, was früher noch keine Gewalt war. Die Beleidigung, die Nichtbefolgung von Anweisungen, das freche Lachen, das Hinspucken, das Weggehen, das Anschreien, Mobbing, Stalking – all diese neuen Tatbestände führen auch zu einer inflationären Nutzung des Gewaltbegriffs. Andererseits gehört die »Ohrfeige an Vaters Statt«, die pädagogische Tracht Prügel, die früher nicht nur von vielen Polizisten als selbstverständliches Züchtigungsmittel angesehen wurde, heute nicht mehr zum Inventar, weil sie reale Gewalt bedeutet.

Drittens: Gewalt ist ein Verdichtungssymbol. Viele Ärgernisse und Belästigungen, vom Hundekot über Fahrradfahrer, laute Kinder, Bettler, Fremde bis zur Angst vor dem Verlust sozialer Sicherheiten verdichten sich zum Begriff der Gewalt, die sich darin scheinbar auch überall zeigt.

schutzmann Der Veränderungsprozess der Polizeiarbeit hat nicht alle Polizisten mitgenommen, viele Praktiker (und ihre Berufsvertreter) verklären noch das nostalgische Stadium, in dem angeblich »das Wort des Schutzmanns noch etwas gegolten hat«. Doch diese Zeiten sind vorbei, eine andere Gesellschaft ist nicht in Sicht. Es ist dringend nötig, Polizei neu zu denken. Und zwar radikal.