
Das Recht auf unbeobachtete Mobilität ist ein Kernelement der Privatsphäre. Es aufzugeben, weil es technisch möglich ist, hätte gravierende Konsequenzen. Dass mit Hilfe von Landesgesetzen und kreativer Rechtsauslegung versucht wird, doch an die Daten zu gelangen, zeigt ein weiteres Mal, wie wenig ausgeprägt das Grundrechtsbewusstsein der Innenpolitiker ist. Dabei ist die Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes doch ausgesprochen verständlich: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.“